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sábado, 15 de novembro de 2014
Feindliche Übernahme
BoerseGo Finanzglossar – Mo., 22. Apr 2013 15:19 MESZ
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Eine feindliche Übernahme ist die Übernahme eines Unternehmens gegen den Willen von Vorstand und Aufsichtsrat. Bei börsennotierten Unternehmen kann eine feindliche Übernahme erfolgen, indem der Käufer Aktien des Zielunternehmens an der Börse erwirbt und/oder die Aktionäre des gekauften Unternehmens einem Übernahmeangebot des Erwerbers zustimmen. In diesem Fall stimmen zwar Vorstand und Aufsichtsrat des gekauften Unternehmens der Übernahme nicht zu, wohl aber die Anteilseigner (siehe Aktionäre).
Eine feindliche Übernahme beginnt oft dadurch, dass der Käufer heimlich Aktien des Zielunternehmens an der Börse erwirbt. Nach dem Erreichen bestimmter Beteiligungsschwellen muss der Käufer allerdings seine Beteiligung offenlegen. Ab einer bestimmten Beteiligungsschwelle muss er außerdem ein öffentliches Übernahmeangebot für die restlichen Aktien abgeben. In Deutschland besteht die Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots ab einer Beteiligungsquote von 30%. Allerdings kann die BaFin ein Unternehmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Übernahmeangebots befreien.
Kommt es zu einem Übernahmeangebot, müssen Vorstand und Aufsichtsrat des Zielunternehmens eine Stellungnahme veröffentlichen, in der sie den Aktionären die Annahme oder Zurückweisung des Übernahmeangebots empfehlen. Empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat die Ablehnung des Angebots, stimmen die Aktionäre aber mehrheitlich zu, dann handelt es sich um eine feindliche Übernahme.
Das Gegenteil einer feindlichen Übernahme wird als freundliche Übernahme bezeichnet. Bei einer freundlichen Übernahme empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären, das Übernahmeangebot anzunehmen. Häufig wird aus einer zunächst feindlichen Übernahme später doch noch eine freundliche Übernahme, zum Beispiel wenn der Käufer sein Übernahmeangebot nach Verhandlungen mit dem zu erwerbenden Unternehmen überarbeitet.
Das Zielunternehmen kann auch sogenannte Abwehrmechanismen einsetzen, um eine feindliche Übernahme möglichst zu verhindern. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen wie "Poison Pills" und "Golden Parachutes". Als „Poison Pills“ werden Maßnahmen bezeichnet, die den Kauf der Aktien für den potentiellen Käufer weniger attraktiv machen. Beispielsweise könnte das Unternehmen junge Aktien zu einem verbilligten Preis an die alten Aktionäre ausgeben, um den Anteil des Erwerbers zu verwässern. Als “Golden Parachute“ (goldener Fallschirm) werden übertrieben hohe Abfindungszahlen für Manager des Unternehmens bezeichnet, die das Unternehmen verlassen.
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