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sábado, 15 de novembro de 2014

Freiverkehr BoerseGo Finanzglossar – Mo., 22. Apr 2013 15:32 MESZ Freigeben Drucken Der Freiverkehr ist ein bestimmtes Handelssegment an Wertpapierbörsen, das sich vor allem dadurch auszeichnet, dass es nur wenigen Regulierungsvorschriften unterliegt. Der Freiverkehr stellt in Deutschland rechtlich gesehen keinen organisierten Markt dar. Im Freiverkehr werden nur Wertpapiere gehandelt, die im sogenannten Regulierten Markt der jeweiligen Börse nicht zugelassen sind. Im Freiverkehr sind die Bedingungen, die für die Einbeziehung eines Wertpapiers gegeben sein müssen, deutlich leichter zu erfüllen als im Regulierten Markt. Für Unternehmen, deren Wertpapiere im Freiverkehr gehandelt werden, entstehen außerdem keine Folgepflichten. Emittenten, deren Wertpapiere im Freiverkehr gelistet sind, müssen keinen Börsenzulassungsprospekt und keine Ad-hoc-Meldungen veröffentlichen. Sie unterliegen also nicht der sogenannten Publizitätspflicht. Die Regeln für den Freiverkehr werden von den jeweiligen Börsen selbst und nicht gesetzlich festgelegt. Die Kursstellung erfolgt durch freie Kursmakler. An der Frankfurter Wertpapierbörse und im Xetra-Handel wird der Freiverkehr als Open Market bezeichnet. In diesem Marktsegment werden in- und ausländische Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Insgesamt sind Aktien aus mehr als 60 Ländern im Open Market der Frankfurter Börse gelistet. Ein Segment des Open Markets, das sogenannte "First Quoation Board", wurde im Dezmeber 2012 geschlossen. Hier tummelten sich viele zwielichtige ausländische Unternehmen. Im Open Market können nun nur noch Aktien gehandelt werden, deren Primärlisting an einer anderen Börse bereits erfolgt ist ("Second Quotation Board").

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